Konzept der Gemeindeverwaltung zur Umsetzung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (in Kraft seit 01.August 2021) dem Rat und der Öffentlichkeit vorzustellen.
Folgendes sei dabei zu berücksichtigen:
- Verbindlicher Einstieg in die Finanzierung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen
- Gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege
- Fortschreibung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
- Erweiterung des Berufszugangs
- Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe
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