Mit dem Thema Elektromobilität greift die FDP Fraktion ein weiteres, auch für unsere Gemeinde Hatten, zukunftsträchtiges Thema auf. Das hatte sie schon anlässlich des umstrittenen Mobilfunkmastes in Sandhatten getan. Team Hatten unterstützt die Ansätze und wir hoffen, dass es nicht bei Fragen und Anträgen bleibt, sondern der Bürgermeister auch Antworten herbeiführen wird, die zu sachgerechten Entscheidungen beitragen können.

Eine Schwerpunktsetzung der Gemeinde auf Schnellladestationen schießt dabei über das Ziel hinaus. Das ist bereits per Bundesgesetz geregelt. Für unsere Gemeinde Hatten möchte ich mit einem Zitat von Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur beginnen: „Schätzungsweise 60-85 Prozent aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Deswegen muss Ladeinfrastruktur überall dort entstehen, wo die Autos ohnehin über längere Zeit parken. Hinzu kommt: Etwa zwei Drittel aller PKW-Neuzulassungen sind Dienstfahrzeuge. Mit der Förderung von Ladeinfrastruktur auf den Parkplätzen von Unternehmen und Kommunen stärken wir daher gleich zwei wichtige und stark nachgefragte Anwendungsfälle.“

Daher muss das Rad aus Sicht Team Hatten nicht völlig neu erfunden werden. Es gibt seit dem 23. November ein Zuschussprogramm (KfW), das für unsere Gemeinde interessant sein könnte. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (alte Bezeichnung) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 € pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde veröffentlicht. „Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen. … Für den …Erfolg der Elektromobilität …ist eine systematisch angelegte, flächendeckende und nutzerorientierte Ladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung. Dies gilt sowohl für öffentlich zugängliche als auch für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Das Aufladen des eigenen Elektrofahrzeugs im nicht öffentlich zugänglichen Bereich umfasst laut Nationaler Plattform Zukunft der Mobilität schätzungsweise 60-85 Prozent aller Ladevorgänge. Des Weiteren sind etwa zwei Drittel aller PKW-Neuzulassungen Dienstfahrzeuge. Das Laden eines Elektrofahrzeugs im Flottenbetrieb eines Unternehmens ist demnach ein häufiges Nutzungsszenario von Ladeinfrastruktur im nicht öffentlich zugänglichen Bereich und birgt ein großes Potential zur Elektrifizierung des Verkehrs. “ (Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Richtlinie vom 15. November 2021)

Auf Grundlage dieser noch druckfrischen Richtlinie (15. November 2021) kann unsere Gemeinde Hatten und Unternehmen bereits die Förderung der Beschaffung und Errichtung von Ladestationen zum Aufladen gewerblich und kommunal genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Kommune beantragen. Das Programm ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (alte Bezeichnung). Ziel der Förderung ist es, Unternehmen und Kommunen beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur zu schaffen. Zudem soll Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Beschäftigten beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen, indem nicht öffentlich zugängliche Parkplätze am Arbeitsplatz mit Ladeinfrastruktur für Beschäftigte ausgestattet werden. Somit trägt dieses Programm zu einem beschleunigten Markthochlauf der Elektromobilität und damit zu einer Reduktion der Schadstoffemissionen im Verkehrsbereich bei.

Sollte der Antrag denn im Februar, in der ersten Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde behandelt werden, können ein paar zusätzliche Hintergrundinformationen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nützlich sein. Diese Informationen könnten auch Abholpunkte für unsere Politik und unseren Bürgermeister sein:

  1. In Deutschland gilt das Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) vom 25. Juni 2021.
    Hier finden sich auch Begriffsbestimmungen; z.B.:
    + ist ein Schnellladepunkt ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt geladen werden kann;
    + ist Flächendeckung erreicht, wenn alle Fahrzeugführer eines reinen Batterieelektrofahrzeuges, die auf öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen sind; bundesweit alle Strecken …ohne erhebliche Umwege zurücklegen können;
    + ist Bedarfsdeckung erreicht, wenn durch die Anzahl der Schnellladepunkte unzumutbare Wartezeiten vermieden werden.
  2. Im Schnellladegesetz wird auch „Auswahl und Beauftragung von Auftragnehmern“ geregelt. Auszug: Die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur wird in mehreren Losen ausgeschrieben, die Standorte oder Suchräume für Standorte … enthalten. Die Lose beziehen sich auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder auf eine Region, die sich über mehrere Länder … erstrecken. Die Standorte bzw. Suchräume der bundesweiten Lose sollen Ratsanlagen an Bundesfernstraßen einbeziehen. … In den Vergabeverfahren werden bundesweit insgesamt mindestens achtzehn regionale Lose gebildet werden. …
  3. Nach einer ersten Prüfung erscheint mir wesentlich festzuhalten, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (neu) durch eine Verordnungsermächtigung die Befugnis hat, wesentliche Einzelheiten – insbesondere für Bundesautobahnen und Bundesstraßen – festzulegen.
  4. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erstellt alle zwei Jahre, erstmals zum 01. Juli 2024, einen Bericht über die Flächendeckung, den Betrieb und die technische Ausstattung der Schnellladestandorte, über den Bedarf an Schnellladeinfrastruktur und ihre Auslastung, über den Erfüllungsgrad oder Hemmnisse bei der Erfüllung der Aufgaben … und über weitere Anforderungen, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind.

Team Hatten sieht darin bereits klare Möglichkeiten, nicht öffentlich zugängliche Parkplätze am Arbeitsplatz mit Ladeinfrastruktur für Beschäftigte auszustatten und somit zu einer Stärkung der (regionalen) Elektromobilität und zu einer Reduktion der Schadstoffemissionen im Verkehrsbereich beizutragen. Unsere Gemeindeverwaltung sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Auch der Bauausschuss unseres Gemeinderates sollte sein Wirken um diesen Aspekt erweitern. Und zusätzlich sollten wir die laufenden Entwicklungen über den Landkreis und das Land Niedersachsen aufmerksam verfolgen. Auf den ersten Bericht der Bundesregierung zum 01. Juli 2024 dürfen wir gespannt sein.

NWZ: https://www.nwzonline.de/plus-oldenburg-kreis/gemeinde-hatten-elektromobilitaet-wenige-saeulen-keine-schnelllader_a_51,5,1452724378.html