Wie Ortsvereine in der politischen Arbeit die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger den Parteiinteressen unterordnen.

Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Leitfaden für Betroffene siehe unten)

Im Kindergarten Sandkrug fehlen nach Angaben des Bürgermeisters derzeit 31 Plätze, in der Krippe Sandkrug fehlen 38 Plätze (Krippe Kirchhatten 19 Plätze). Dabei ist Kindertagesbetreuung längst zu einem Teil des Lebens der Kinder und Eltern in Deutschland geworden. Eltern und Kinder haben einen Rechtsanspruch auf die Teilhabe an einem Angebot der Kindertagesbetreuung. Dass dieser Anspruch immer stärker nachgefragt wird, um Kindern Zugang zu Bildung und früher Förderung zu gewähren, ist gesellschaftspolitischer Wille und sollte Niemanden mehr überraschen. Schaffung und Qualität der Angebote sind staatliche Aufgabe und gesetzliche Verpflichtung. Auch für den Landkreis Oldenburg und unsere Gemeinde Hatten. 

Bürgermeister führt emotionale Gespräche

Eltern wecken den Bürgermeister! Bürgermeister Guido Heinisch berichtete den Fraktionen bereits von „sehr emotionalen Gesprächen“, die er teilweise mit den Erziehungsberechtigten führen müsse. Im öffentlichen Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur, der am Mittwoch, 15. Juni, ab 17 Uhr im Rathaus tagt, soll über das drängende Problem beraten werden.“ (NWZ 14.06.22)

In manchem Schriftstück der Verwaltung werden akute Probleme für Eltern und Kinder, die keinen Platz zugewiesen bekommen, teilweise veränderten „Elternwünschen“ zugeschrieben. Dabei leben Väter und Mütter zeitgemäße Rollen, die Familie und Beruf prägen.

 

Handlungsbedarf Kindertagesbetreuung im Dezember aufgezeigt

Die Fraktion Team Hatten hatte den dringenden Handlungsbedarf bei der Kindertagesbetreuung mit Aufnahme der Arbeit im neuen Rat erkannt und bereits im Dezember 2021 folgende Beschlussanträge im Gemeinderat gestellt:

  1. „Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept der Gemeindeverwaltung zur Umsetzung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (in Kraft seit 01.August 2021) dem Rat und der Öffentlichkeit vorzustellen. Schwerpunkt soll die Personalgewinnung und – bindung der Fachkräfte sein, um ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen und Eltern und Alleinerziehenden die gesetzlich zugesicherte Leistung zu gewährleisten, die auch für Berufstätige unverzichtbar – und ein Teil auf dem Weg der Gleichstellung von Frau und Mann – ist. Es wird darum gebeten, Herausforderungen und Lösungsansätze für unsere Gemeinde perspektivisch aufzuzeigen. Es wird weiter darum gebeten, der Gleichstellungsbeauftragten die Einbindung in die Erarbeitung anzubieten.“
  2. „Der Bürgermeister wird beauftragt, kurzfristig Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Anwerbung von Kita-Fachpersonals und zur Unterstützung des sich in der Ausbildung befindlichen Personals aufzuzeigen. Dabei ist auch auf die neu geschaffenen Regelungen zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege einzugehen.
    Begründung: Ergibt sich aus den aktuellen und sich zukünftig verstärkenden Engpässen beim Personalkörper der KITA. Die gesetzlich festgelegten Stufen 1 und 2 des Fünfstufenplan werden ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 mehr Fachkräfte für die Kinder ab 3 Jahren bis zu Einschulung eingeführt werden müssen, um die Versorgung aufrecht zu halten.“

Orts-Parteien und Bürgermeister hadern noch mit der Fraktion Team Hatten

Beide Anträge wurden in der Ratssitzung im Dezember 2021 in den „Schul-Bildungs- und Kulturausschuss“ (SBK) verwiesen, nachdem der Bürgermeister die Anträge der Fraktion Team Hatten erst gar nicht aufnehmen lassen wollte.

Im SBK (Januar 2022) wurde unter dem Vorsitz von Stephan Möller (FDP) der Antrag der Fraktion Team Hatten, die Herausforderungen und Lösungsansätze für unsere Gemeinde durch den Bürgermeister perspektivisch aufzuzeigen zu lassen, abgelehnt.

Im selben SBK wurde unter dem Vorsitz von Stephan Möller (FDP) der Antrag der Fraktion Team Hatten, den Bürgermeister zu beauftragen, kurzfristig Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Anwerbung von Kita-Fachpersonals und zur Unterstützung des sich in der Ausbildung befindlichen Personals aufzuzeigen, mit NICHTBEFASSUNG beschlossen.

Die Ortsvereine der Parteien und der Bürgermeister haben viel Zeit ungenutzt verstreichen lassen. Zeitdruck ist kein guter Begleiter und doch muss jetzt schleunigst eine tragbare Lösung für die Kinder und Eltern unserer Gemeinde gefunden werden. 

Leitfaden für Betroffene:

  • Jedes Kind hat ab 1 Jahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung.
  • Es besteht kein Anspruch auf Unterbringung in der Wunsch-Kita.
  • Eltern müssen zunächst selbstständig nach einem Kindergartenplatz suchen.
  • War die Suche ergebnislos, kann das Jugendamt mit der Suche betraut werden.
  • Gab es einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt, können Eltern Widerspruch einlegen und Klage einreichen, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz durchzusetzen.
  • Stehen tatsächlich keine Plätze zur Verfügung, muss die Gemeinde die Kosten für alternative Betreuungsmodelle übernehmen.

https://www.nwzonline.de/plus-oldenburg-kreis/gemeinde-hatten-betreuung-fehlende-kita-plaetze-sorgen-fuer-aerger_a_51,7,4062809876.html