Die Fraktion Team Hatten begrüßt die Einladung des SPD Ortsvereins an Interessierte zum Thema „Windkraftausbau in der Gemeinde Hatten“
Mehr Windkraftanlagen und mehr Flächen PV in der Gemeinde Hatten?
Die Zeiten ändern sich. Derzeit dramatisch und in vielen Bereichen. Um zu bestehen, ist es wichtig, sich optimal auf neue Herausforderungen einzustellen. Die Energiewende ist ein Beispiel, wo Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde direkt betroffen sind.
Mit Blick auf die Gesetzeslage zum Bereich der Energiewende, setzte sich die Fraktion Team Hatten bereits 2022 als erste Fraktion im Gemeinderat für eine Planung der Fläche unserer Gemeinde ein. Z.B. wo die Windräder stehen sollen – und wo nicht!!
Hintergrund: das Windenergie-an-Land-Gesetz wurde bereits im Juli 2022 verabschiedet.
Der Ortsverein der SPD hat erst auf den Beginn der Umsetzung der Landesregierung gewartet, obwohl diese die Bundesziele noch deutlich beschleunigen und zeitlich vorziehen wird.
Die selbstständige Flächennutzungplanung unter Einbindung aller Bürger der Gemeinde ist ein Kernelement der kommunalen Selbstverwaltung. Darauf pochen wir. Die Bürger sollen entscheiden, wo die Windräder stehen (und wo nicht!). Nicht die Investoren – wie teilweise in Nachbargemeinden.
In der Gemeinde Hatten sollen die Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungen direkt mitwirken. Die Fraktion Team Hatten hat dazu mehrere Anträge bereits 2022 in den Gemeinderat und die Ausschüsse eingebracht.
- Sitzung AGU 14.09.2022: TOP 11 Antrag der Fraktion TEAM Hatten
Ratsherr Schleef stellt folgenden Antrag:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, mittels Bauleitplanung, insbesondere durch die Anpassung der Flächennutzungsplanung, die bauliche Entwicklung der Gemeinde Hatten geordnet fortzuschreibenden.
Damit bindet der Rat den Gestaltungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger für die Zukunft ein und schafft die Grundlage, um die Energiewende voranzutreiben und gleichzeitig ausufernde Vorhaben im Gemeindegebiet zu vermeiden.
Ein besonderes Augenmerk ist dem Ausbau der Windenergie zu widmen. Die regionalen, bereits vorgestellten Agri-/PV Anlagen unter 4 Hektar sollen vorrangig beraten werden, um Monopolstellungen großer Vorhabenträger zu vermeiden. Damit werden wir der Schlüsselrolle der Gemeinden gegen die Klimakrise und für den Ausbau der erneuerbaren Energien gerecht. Eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden und dem Landkreis ist anzustreben. Ein erster Entwurf soll bis zum II. Quartal 2023 vorgelegt werden.“
Dieser Antrag wird mit 1 Ja-Stimmen und 9 Nein Stimmen abgelehnt.
- Sitzung AGU 12.01.2023: TOP 12.1 Antrag 1 Fraktion TEAM Hatten
Die Fraktion Team Hatten stellt folgenden Antrag:
„Die Gemeinde Hatten setzt sich nachhaltig für die im § 3 Absatz 1 des „Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ definierten Ziele ein. Dazu wird sich die Gemeinde aktiv in die von der Kreisverwaltung geplante und mit den Bauämtern bereits abgesprochene Konzeptplanung einbringen. Ziel ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, dass den dringenden Ausbau von Windenergie und Photovoltaikanlagen beinhaltet. Um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen wird der Bürgermeister beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Flächennutzungsplanes herbeizuführen. Zielsetzung ist, Flächen für die Windenergie nicht unter 2,2 % auszuweisen.“
Mit 1 Ja-Stimme, 7 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen lehnt der Ausschuss für Gemeindeentwicklungund Umwelt den Beschlussvorschlag ab
- 12.4 Antrag 2 Fraktion TEAM Hatten (aus Ratssitzung 21.12.2022)
Die Fraktion Team Hatten stellt den Antrag:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, die Potenzialflächen für Windkraft in unserer Gemeinde Hatten durch Aufnahme in den Flächennutzungsplan auszuplanen. Das Ausbauziel soll nicht unter 2,2% der Gemeindefläche liegen. Eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden und dem Landkreis ist vorzunehmen.“
Mit 1 Ja-Stimme, 7 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen lehnt der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Umwelt den Beschlussvorschlag ab.
Fazit: die Fraktionen der SPD, FDP und der CDU haben gemeinsam mit dem Bürgermeister diese Anträge abgelehnt. Sie setzen auf die Verwaltungsarbeit mit der Kreisverwaltung. Ein technokratischer Ansatz. Dort plant man derzeit, ein Raumordnungsprogramm Mitte 2024 in die politischen Gremien zu geben. Erst danach wollen die Ortsparteien politisch Einfluss nehmen.
Das ist gleich aus mehreren Gründen zu spät und zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde. In Nachbargemeinden wurde das verstanden. Hier wurden aktuell Beschlüsse zum Bau von Windkraftanlagen gefasst.
Wenn Politik und Verwaltung unserer Gemeinde Hatten weiter hin Zeit ungenutzt verstreichen lassen, ist das zum Nachteil der Menschen unserer Gemeinde!!!
Daher freuen wir uns zu beobachten, dass endlich auch unsere Kolleginnen und Kollegen der SPD mit den Bürgern ins Gespräch kommen möchten.
HINTERGRUND:
„Wind-an-Land-Gesetz“ – 2 % bis 2032
Die Bundesregierung hat das Ziel den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ will sie den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Es ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten.
Um die Windenergie an Land deutlich auszubauen, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden.
Verbindliche Flächenziele für Bundesländer
Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, hat der Bundestag im Gesetz festgelegt.
Repowering-Maßnahmen am selben Standort sind vorzuziehen.
„Wir teilen das regional fair auf, berücksichtigen dabei die Windbedingungen, den Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck anläßlich des Kabinettsbeschlusses am 15. Juni.
Es bleibt Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen. „Eine Verhinderungsplanung aber schließen wir aus“, betonte Habeck.
Bundestag und Bundesrat haben das Windenergie-an-Land-Gesetz im Juli 2022 verabschiedet.
Alle Bundesländer müssen ihren Beitrag leisten
Die Bundesländer dürfen zwar weiterhin über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie ihre Flächenziele aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten.
Erreichen sie ihr Flächenziel nicht, treten die landesspezifischen Abstandsregeln außer Kraft. Die Verfehlung der Flächenziele zu bestimmten Stichtagen wird künftig aber Folgen für die Planungen der Länder haben. Damit dies nicht passiert, vereinfacht und beschleunigt die Bundesregierung die Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Im Einklang mit dem Naturschutz
Damit der Ausbau der Windenergie deutlich vorankommt und der Naturschutz gewahrt bleibt, hat die Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz novelliert: Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, gelten für die artenschutzrechtliche Prüfung nun bundeseinheitliche Standards. Das Gesetz stellt klar, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Landschaftsschutzgebiete können in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden.
„Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen wir straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie. Gleichzeitig wahren wir hohe ökologische Schutzstandards und unterstützen gefährdete Arten langfristig durch ein neues Artenhilfsprogramm. Wir bringen also zwei Ziele zusammen“, so Bundesumweltministerin Lemke.
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