Die Energiewende erfasst die Gemeinde Hatten. Auch wenn die Orts- SPD den Ausbau der Windkraft zum Nachteil der Bürger der Gemeinde immer noch verzögert, den GRÜNEN etwas der Mut fehlt, offen für eine rechtzeitige Einbeziehung der Bürger einzutreten. Die CDU „nur mal kurz auf Facebook“ für die Ausweisung der Flächen wirbt – um dann doch dagegenzustimmen.

Die Ortsparteien wälzen die politischen Hausaufgaben auf die Verwaltungsarbeit des LK Oldenburg ab. Sehr zum Nachteil der Gemeinde Hatten, der Umwelt, der Energiesicherheit – und nicht zuletzt unserer Finanzen (Gewerbesteuereinnahmen, Akzeptanzabgaben, Bürgerwindpark,…).

Zukunft gestalten erfordert Mut zur Verantwortung:
TEAM HATTEN fordert seit zwei Jahren: binden wir die Bürger ein, weisen wir Flächen für die Windkraft aus und bestimmen so, wo die Windanlagen nicht stehen werden!!!

Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, baut Amprion das Übertragungsnetz aus. Bis Anfang der 2030er Jahre wird Amprion mit Korridor B eine der leistungsstärksten Stromleitungen Deutschlands realisieren. Über zwei Erdkabelverbindungen fließt der klimafreundlich gewonnene Strom von den Küstenregionen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen.

Gemarkung: Hatten
Flure: 4; 10; 11; 12; 14; 15; 16; 17; 18; 20; 23; 24; 25; 28; 35; 36;
37; 38; 39; 46; 47; 48; 49; 51; 52; 53

 

Auszug aus der Ankündigung der Amprion GmbH:

„…Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Unter-suchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von OKTOBER 2023 BIS NOVEMBER 2024 …

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstü-cken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Be-auftragten durchgeführt:
Probeflächenermittlung/ Biotoptypkartierung: Die potenzielle Eig-nung der Flächen als Lebensraum (sog. „Habitateignung“) und Bio-toptypkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inau-genscheinnahme festgestellt.
Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen auf ausgewählten Probeflächen durchgeführt.
Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatz-überprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgt durch Begehun-gen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer.
Fledermauskartierungen: Auf ausgewählten Flächen werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse erfasst.
Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmet-terlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden auf relevanten Flächen die verschiedenen Arten erfasst.

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tage-weise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ge-gebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeit-raums betreten….“