In der Gemeinde Hatten gibt es – trotz starker SPD und Grünen – Fraktion im Rat – immer noch erhebliche Rechtslücken.
Eine absehbare, teilweise selbst herbeigeführte Finanznot in der Gemeinde Hatten darf den Sparkurs nicht den Kindern, Ihren Familien und dem Personal im Bereich der Bildung und Jugendarbeit aufzwingen. Politik und Verwaltung müssen sich auf unsere gesetzlichen Pflichtaufgaben besinnen!
Allein in dieser Ratsperiode wurde hunderten Kindern ihr Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz verweigert. Mit all den negativen Konsequenzen für die ausgeschlossenen Kindern, aber auch berufstätige Eltern.
Der Fraktion TEAM HATTEN kommt es entscheidend darauf an, den Kindern endlich zu ihrem Recht zu verhelfen. Unsere Anträge, diese Defizite schnellstens abzubauen (z.B. Kita Gartenstraße erweitern, Kita in der alten Feuerwache in Sandkrug bzw. Kita in Sandhatten im freigewordenen Gebäude einzurichten..) sind primär an den Stimmen der SPD und der GRÜNEn gescheitert.
Aber das Defizit in der Gemeinde ist noch größer: die derzeitig unverlässliche nachschulische Betreuung an unseren Grundschulen fordert sowohl das Personal als auch die Eltern über alle Maßen. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsschule ab 2026 bringt besondere Herausforderungen für unseren pädagogisch fragwürdigen „Erstklässler-Standort Streekermoor“. Auch hier ist kein Konzept erkennbar, wie die Politik in Hatten den Rechtsanspruch ab 2026 verwirklichen will.
Die kurzfristige Änderung der Schulbezirke war weitgehend undurchdacht und hat die Misere eher größer werden lassen. Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion TEAM HATTEN zu dem Thema wurde mit den Stimmen von SPD und GRÜNEn mit „Nichtbefassung“ beantwortet.
Aktuell wird deutlich, dass die Ortsparteien mit ihren „Lieblingsprojekten“ zu viele Finanzen der Bürger der Gemeinde den Pflichtaufgaben entziehen. Schon wird diskutiert, ob der Neubau der Grundschule Sandkrug (mit oder ohne Streekermoor) denn noch beschlossen werden soll.
Eine Verschuldung der Gemeinde Hatten zwischen 31 Mio. und 40 Mio. Euro wird diskutiert. Damit steht die Gemeinde Hatten nicht alleine dar. Aber jetzt ist es umso wichtiger, richtige Prioritäten zu setzen. Und die Kinder und Jugendlichen unserer Gemeinde gehören für uns zweifelsfrei an die oberste Stelle. Leider sehen das nicht alle Fraktionen im Rat so. Daher hat die Fraktion TEAM HATTEN im Ausschuss den Bürgermeister aufgefordert, der Bedeutung seines Amtes als eigenständiges Organ der Gemeinde Hatten, einen überparteilichen Vorschlag zu den Ausgaben und Investitionen dem Rat vorzuschlagen. Mit klaren Prioritäten bei den gesetzlichen Pflichtaufgaben. So könnten die endlosen Querelen der Ortsparteien durchbrochen werden. Leider hat der Bürgermeister unsere Erwartung zu einem versachlichten, selbstständigen und fraktionsübergreifenden Vorschlag des Bürgermeisters nicht aufgenommen. So bleibt es bei den strittigen Themen der Ortsparteien. Das es auch anders geht, zeigt die Kreisverwaltung in Wildeshausen:
Der Blick über den Tellerrand (LK Oldenburg, Sitzungsvorlage Nr. 198/2024): „Interne Haushaltssperre“
„…Der Haushaltsplan des Landkreises Oldenburg weist für das Jahr 2024 erstmalig seit vielen Jahren im Ergebnishaushalt ein Defizit und zwar in Höhe von ca. 16,6 Mio. € aus. Ebenso ist eine Kreditaufnahme für Investitionen i.H.v. rund 20,455 Mio. € vorgesehen. Im Laufe des Haushaltsjahres musste festgestellt werden, dass sich in verschiedenen Bereichen der Kreisverwaltung weitere erhebliche zusätzliche Aufwendungen abzeichnen, sodass die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich wird (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG). Darüber wurde am 12.08.2024 im Rahmen einer interfraktionellen Haushaltsklausur ausführlich berichtet.
Im ersten Zuge ergaben sich nach Mitteilungen der einzelnen Fachämter Mehraufwendungen in Höhe von 9.824.850,00 €, die zusätzlich zu veranschlagen seien. Da dadurch ein Defizit in einer
schwer hinnehmbaren Höhe absehbar wurde, hat der Landrat eine interne Haushaltssperre verhängt. Die Kämmerei hat nach entsprechender Ankündigung in der Haushaltsklausur am 12.08.2024 noch einmal alle Ansätze auf den Prüfstand gestellt und in Gesprächen mit allen Fachämtern Aufwendungen reduziert, gestrichen oder verschoben. So konnte in einem Kraftakt erreicht werden, dass sich die jetzt entstehenden Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt auf noch 7.181.500,00 € belaufen. Somit konnten die ursprünglich prognostizierten Mehraufwendungen um 2.643.350,00 € reduziert werden. Auch das sich jetzt abzeichnende zusätzliche Defizit kann durch vorhandene Überschussrücklagen gedeckt werden, sodass der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt (§ 110 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 NKomVG)….“
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