Hallenbad Sandkrug – wer kümmert sich? – Der Bürgermeister wollte nicht. Und die Ortsparteien haben ihm auch das durchgehen lassen.
Das Freibad im Kreyenweg und das Hallenbad in Sandkrug gehören der Gemeinde Hatten. Also den Bürgern der Gemeinde. Bewirtschaftet werden beide Bäder von der Hatter Freizeit GmbH. Einziger Gesellschafter ist der Bürgermeister. Die sechs Ratsfraktionen dürfen der „Gesellschafterversammlung“ mit je einem hinzugewählten Mitglied beiwohnen. Kompetenzen haben sie keine. Aus Sicht der Fraktion TEAM HATTEN aber sehr wohl die Pflicht, die Interessen aller Bürger der Gemeinde hier zu vertreten. Hier beobachten wir erhebliche Defizite insbesondere bei SPD, Grünen und „Hatter Liberalen“. Und das bereits seit Jahren.
„Die Gesellschafterversammlung behalte sich weitere Schritte gegen den Fraktionsvorsitzenden des Team Hatten wegen nicht satzungskonformem Handeln vor, so Wolf.“ (NWZ 27.10.2023, Markus Wolf (SPD))
Das Recht hat Herr Markus Wolf (SPD) natürlich nicht, dennoch war es nicht sein einziger Einschüchterungsversuch.
Was stört Herrn Markus Wolf (SPD) und Herrn Michael Peters (Güne) an der transparenten Politik der Fraktion TEAM HATTEN, dass beide so unsachlich und emotional reagieren? Vielleicht fühlen sie sich in geheimer Sitzung dem Bürgermeister näher als den Bürgern? Der Sanierungsstau beider Bäder ist nicht von der Hand zu weisen. Die Wichtigkeit zum Beispiel der Schwimmausbildung für Schüler und für den Vereinssport auch nicht. Aber was wird denn nun getan?
Beide Bäder bieten den Menschen unserer Gemeinde – und darüber hinaus – sehr wichtige gesellschaftliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Möglichkeiten.
Beide Bäder sollten dringend saniert werden.
In diesem Beitrag soll es nur um das Hallenbad in Sandkrug gehen.
TEAM HATTEN hatte am 27. Mai einen Antrag für den Schulausschuss (11.06.2025) gestellt, um Fördermittel zur Sanierung des Hallenbades zu beantragen.
Zur Stärkung der niedersächsischen Sportstätteninfrastruktur hatte die niedersächsische Landesregierung ein Sportstätteninvestitionsprogramm in Höhe von 25 Millionen Euro aufgelegt.
TEAM HATTEN hat sich dabei auf Ministerin Behrens (SPD) berufen: „Wir wollen mit diesem Geld vor allem etwas für die Schwimmfähigkeit der Kinder tun… Wir wollen, dass alle Kinder möglichst schnell schwimmen lernen. Dafür braucht es entsprechende Mittel, die wir jetzt zur Verfügung stellen. …Im Vordergrund des neuen Programms steht die Sanierung der Bäderinfrastruktur mit dem Schwerpunkt der Förderung von Lehrschwimmbecken.“
Das Wichtigste zur Förderrichtlinie für den kommunalen Sportstättenbau
Gefördert wird die Sanierung und Modernisierung der Bäderinfrastruktur, wobei Maßnahmen an Lehrschwimmbecken den Förderschwerpunkt darstellen sollen. Die Zuwendung des Landes wird grundsätzlich in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Euro gewährt und soll jeweils mindestens 200.000 Euro betragen.
Kommunen konnten bis zum 30.06.2025 einen Antrag einreichen. Das war sportlich knapp, denn die gesetzliche Grundlage (das Niedersächsische Ministerialblatt) war erst am 07. Mai 2025 erschienen.
Und was empfiehlt der Bürgermeister dem Schulausschuss: „Da die Voraussetzungen der Richtlinie für eine Förderung nicht gegeben sind, wird kein Antrag gestellt.“
Fazit TEAM HATTEN: Es lagen alle Voraussetzungen der Richtlinie vor, um Fördermittel zur Sanierung des Hallenbades in Sandkrug zu beantragen. Vielleicht bis auf eine: der Bürgermeister wollte nicht. Und die Ortsparteien haben ihm auch das durchgehen lassen.
Ausblick: Die Landesregierung (SPD/GRÜNE) haben den Bedarf erkannt und kurzfristig Geld zur Sanierung der Bäderinfrastruktur bereitgestellt. Das schert aber die Hatter SPD und GRÜNE nicht: Chance vertan. Hoffen wir, dass das Hallenbad den Menschen in der Gemeinde noch lange Freude bereitet…
Für uns ist offensichtlich: Hatter SPD und Grüne liegen weit ab von der Politik ihrer Parteien in Hannover.



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