SPD ist nicht gleich SPD – schon gar nicht in Hatten

Gute Nachrichten aus Hannover. Die SPD in der Landesregierung engagiert sich, die Hatter SPD Fraktion dümpelt seit Jahren vor sich hin.

Ach ja, Rechtsanspruch auf Kita-Platz? In der Gemeinde Hatten immer noch nicht umgesetzt!

Was sagt der SPD Kandidat Gerrit Edelmann dazu? Garnichts.
TEAM HATTEN macht Druck – und das zeigt Wirkung!

 

„290 Millionen Euro zusätzlich: Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände sichern Finanzierung der Kindertagesbetreuung langfristig ab

Nach intensiven Gesprächen haben sich das Land und die Kommunalen Spitzenverbände auf eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen geeinigt. Ab 2026 erhalten die Kommunen bis einschließlich 2031 jährlich zusätzlich 290 Millionen Euro. Insgesamt stellt die Landesregierung bis 2031 1,75 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit können insbesondere gestiegene Personalkosten infolge von Inflation und Tarifsteigerungen besser ausgeglichen werden. Die Zusatzmittel sollen künftig an Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst angepasst werden und in einer dann neu gestalteten Finanzhilfe aufgehen. Ziel ist es, die Finanzhilfe schneller und unbürokratischer bereitzustellen – ohne Abstriche bei der Qualität der Betreuung.

Ministerpräsident Olaf Lies: „Mit dieser Einigung schaffen wir Planungssicherheit für die Kommunen und Träger. Niemand kann gute Kitas betreiben, wenn steigende Tarifabschlüsse Jahr für Jahr neue Finanzierungslücken reißen. Deshalb lassen wir die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht alleine und koppeln die Finanzhilfe künftig verlässlich an die Tarife. Das entlastet die Kommunen spürbar, sichert gute Arbeitsbedingungen für Fachkräfte und sorgt dafür, dass Qualität in der Kindertagesbetreuung nicht vom Kassenstand vor Ort abhängt. Die Kommunen sind das Rückgrat unserer Demokratie – und sie müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben vor Ort verlässlich erfüllen können.“

Kultusministerin Julia Willie Hamburg: „Mit der Vereinbarung stärken und sichern wir die Finanzierung der frühkindlichen Bildung nachhaltig und unterstützen die kommunale Ebene bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der frühkindlichen Bildung erheblich. Durch die Finanzhilfe für gutes Fachpersonal sorgen wir zugleich für eine hohe Bildungsqualität, die auch finanziell hinterlegt ist. Dieses gute Ergebnis kommt so allen Familien zugute und ist Ausdruck des gemeinsamen Bemühens aller staatlichen Ebenen, Verantwortung für gute Bildungsangebote bereits im frühkindlichen Alter zu übernehmen.“

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages und derzeit Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände: „Die niedersächsischen Kommunen sind stark unterfinanziert. Eine wesentliche Ursache für diese Unterfinanzierung sind die immensen Kosten für unsere Kindertagesstätten. Diese schlugen im Jahr 2024 bei allen niedersächsischen Kommunen mit rund 2,6 Milliarden Euro zu Buche, die sie aus eigenen Mitteln finanzieren mussten. Das Land hat sich zusätzlich an den Kosten im Kita-Jahr 2024/2025 mit einer Finanzhilfe in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro beteiligt. Damit bliebt bei den Kommunen pro Jahr aktuell ein Anteil von fast zwei Drittel der öffentlichen Gesamtkosten für Kindertagesstätten in Niedersachsen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Erhöhung der Finanzhilfe des Landes um jährlich 290 Millionen Euro. Wir danken der Landesregierung, insbesondere Ministerpräsident Olaf Lies und Kultusministerin Julia Willie Hamburg, die unsere dahingehende Forderung aufgenommen und durchgesetzt haben.“

Landrat Sven Ambrosy, Vizepräsident des Niedersächsischen Landkreistages: „Die jetzt getroffene Verständigung ist sehr zu begrüßen. Zudem ist eine deutliche Entbürokratisierung der Finanzhilfeabrechnung überfällig. Insofern sind wir der Niedersächsischen Kultusministerin für das Signal dankbar, gemeinsam nach einem Weg zu suchen, die Abrechnung der Finanzhilfe ab dem Kita-Jahr 2027/2028 spürbar zu vereinfachen. Dadurch ließen sich bei den Kita-Trägern wie auch bei den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung als Bewilligungsstellen erheblicher Verwaltungsaufwand einsparen und eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten. Auch das hilft uns Kommunen.“

Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes: „Der NSGB begrüßt ausdrücklich die angekündigte Erhöhung der Finanzhilfe des Landes um jährlich 290 Millionen Euro ab 2026 für die Personalkosten in den Kitas. Das ist angesichts der dramatischen Haushaltslage ein wichtiges Signal für unsere Städte und Gemeinden. Wir danken der Landesregierung ausdrücklich, dass dieser Kompromiss in den Verhandlungen erzielt werden konnte. Wichtig ist auch, dass ab 2028 eine gesetzliche Neuregelung vorgesehen ist, die das Abrechnungsverfahren vereinfachen soll. Das derzeitige System ist zu komplex und bietet erhebliches Potenzial zum Bürokratieabbau bei Land und Kommunen.“

In Niedersachsen sind originär die Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig für die Kindertagesbetreuung. Faktisch ist dies jedoch meist auf die Gemeinden übertragen. Das Land unterstützt die Kommunen sowie die Einrichtungsträger insbesondere durch eine pauschalierte Finanzhilfe bei den Personalkosten. Vor dem Hintergrund der Inflations- und allgemeinen Kostenentwicklung haben die kommunalen Spitzenverbände eine sich verschärfende Unterfinanzierung beklagt. Seit dem vergangenen Jahr hatten Landesregierung und kommunale Spitzenverbände gemeinsam an einer tragfähigen Lösung gearbeitet. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden nun umgesetzt.

Die deutlich angehobene Finanzausstattung fügt sich ein in ein umfangreiches Gesamtpaket für eine bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung in Niedersachsen: Bereits heute beteiligt sich das Land mit rund 1,5 Milliarden Euro jährlich an den Personalkosten in Kitas. Hinzu kommen weitere Förderprogramme, etwa für Sprachbildung, zusätzliche Fachkräfte, Personal in Ausbildung sowie Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und zur Flexibilisierung angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels.

 

Hintergrundinformationen zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen

Mit der pauschalierten Finanzhilfe beteiligt sich das Land an den Personalkosten der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und hier seit vielen Jahren auch an den Personalausgaben für eine dritte Kraft in bestimmten Krippengruppen. In Zahlen: Finanzhilfe 2026 rund 1,4 Milliarden Euro. Ab dem 01.08.2027 wird sich das Land zusätzlich an den Personalausgaben für eine dritte Kraft in bestimmten Kindergartengruppen und altersstufenübergreifenden Gruppen beteiligen.

Daneben gewährt das Land besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung: Jährlich 32,545 Millionen Euro.

Seit dem 01.08.2023 gewährt das Land für die Beschäftigung von Kräften in Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere Finanzhilfe: Im Jahr 2026 rund 40 Millionen Euro.

Zusätzlich unterstützt das Land den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung über Förderrichtlinien. Aktuell laufen noch die Richtlinien Qualität in Kitas 3 und Sprach-Kitas 2, mit denen insbesondere zusätzliche Kräfte, aber auch Qualifikationsmaßnahmen für Fachkräfte in den Einrichtungen gefördert werden:

  • Qualität in Kitas 3 (2025-2027): rund 183 Millionen Euro plus 50 Millionen Euro aus Restmitteln früherer Programme.
  • Sprach-Kitas 2 (2025-2027): 48 Millionen Euro.

Ergänzende Unterstützung durch das Land:

Mit Blick auf einen nach wie vor und bundesweit vorherrschenden Fachkräftemangel hat die Landesregierung 2024 befristete Flexibilisierungsmaßnahmen im Gesetz aufgenommen. Sie ermöglichen den Trägern, bei Bedarf von den grundsätzlich geltenden Standards abzuweichen. Eine Verlängerung dieser Maßnahmen wurde von den Regierungsfraktionen unlängst auf den Weg gebracht.

Förderung Ausbau Kita-Plätze: Land und Bund unterstützen seit vielen Jahren auch den Ausbau von Einrichtungen und Platzangeboten. Aktuell hat der Bund angekündigt, dafür erhebliche Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Vereinbarung über die konkreten Modalitäten wird derzeit abgestimmt.“

(Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium vom 07.04.2026)