Konzept der Gemeindeverwaltung zur Umsetzung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (in Kraft seit 01.August 2021) dem Rat und der Öffentlichkeit vorzustellen.

Folgendes sei dabei zu berücksichtigen:

  • Verbindlicher Einstieg in die Finanzierung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen
  • Gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege
  • Fortschreibung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
  • Erweiterung des Berufszugangs
  • Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe