Wir werden nach unseren Fragen zur Förderung angehender Erzieherinnen und Erzieher sowie Auszubildende zum Sozialassistenten bzw. zur Sozialassistentin gefragt, sowie nach den Antworten des Bürgermeisters, daher hier die Korrespondenz:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heinisch,
die Fraktion TEAM HATTEN hatte in der Ratssitzung im Dezember 2021 beantragt: „Der Bürgermeister wird beauftragt, kurzfristig Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei der Anwerbung von Kita-Fachpersonals und zur Unterstützung des sich in der Ausbildung befindlichen Personals aufzuzeigen…“.
Zum Bedauern für die an einer Ausbildung in diesem Bereich Interessierten, wurde im Januar 2022 im Fachausschuss die Nichtbefassung zu dem wichtigen Thema empfohlen.
Jetzt will die Kreisverwaltung (vgl. Bezug) bereits ab diesem Jahr angehende Sozialassistenten monatlich mit 340 Euro und angehende Erzieher monatlich mit 440 € unterstützen. Das ist ganz im Sinne unseres Antrages, den wir 2021 bereits gestellt hatten.
Im o.g. Bezug wird der Jugendamtsleiter der Kreisverwaltung zitiert, der sinngemäß gesagt haben soll, dass die Gemeinden eine Ausarbeitung einer Umsetzung dazu „..unter anderem wegen fehlender Ressourcen abgelehnt hätten…“. Vor dem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist der Sachstand aus Sicht der Gemeinde zur finanziellen Förderung des Landkreises Oldenburg für angehende Erzieherinnen und Sozialassistenten für das Jahr 2024 und für die Folgejahre?
2. Wie wollen Sie die an o.g. Ausbildung Interessierten für die Gemeinde Hatten erreichen, um die Fördermöglichkeiten zu kommunizieren?
3. Wie viele Auszubildende (bitte getrennt nach Sozialassistenten und Erzieherinnen) der Gemeinde Hatten als Träger können in 2024 gefördert werden?
4. Wie viele Auszubildende (bitte getrennt nach Sozialassistenten und Erzieherinnen) der Gemeinde Hatten als Träger können ab 2025 gefördert werden?
5. Welches Konzept hat die Gemeindeverwaltung, damit die Geförderten (zusätzlich zu den Praktika) pro Schuljahr 234 Stunden (pro Woche im Schnitt 4,5 Stunden) in Einrichtungen der Gemeinde Hatten arbeiten?
6. Gibt es einen „Bestandsschutz“ für die Fortzahlung während der gesamten Ausbildungszeit – also über den aktuellen Haushalt des LK Oldenburg hinaus?
7. Ist beabsichtigt, bereits in der Ausbildung befindliche Erzieherinnen / Sozialassistenten auch mit der finanziellen Förderung zu unterstützen?
8. Sehen Sie Schwierigkeiten der Gemeindeverwaltung bei der Umsetzung dieser Fördermöglichkeit?
Für Ihre Antworten danken wir Ihnen im Voraus
Walter Schleef
Fraktionsvorsitzender
Die Antworten Bürgermeister Heinisch:
…
Zu Ihren Fragen:
1. Wie ist der Sachstand aus Sicht der Gemeinde zur finanziellen Förderung des Landkreises Oldenburg für angehende Erzieherinnen und Sozialassistenten für das Jahr 2024 und für die Folgejahre?
Ein Sachstand ist hier nicht bekannt, da die Gemeindeverwaltung den Richtlinienentwurf lediglich aus dem Kreistagsinformationssystem und die Inhalte aus der NWZ kennt. Der Landkreis Oldenburg ist noch nicht für die konkrete Umsetzung an die Gemeinde Hatten herangetreten. Auch ist nicht bekannt, ob der Kreisausschuss und/oder der Kreistag schon einen verbindlichen Beschluss gefasst hat.
2. Wie wollen Sie die an o.g. Ausbildung Interessierten für die Gemeinde Hatten erreichen, um die Fördermöglichkeiten zu kommunizieren?
Ein Sachstand ist hier nicht bekannt, da die Gemeindeverwaltung den Richtlinienentwurf lediglich aus dem Kreistagsinformationssystem und die Inhalte aus der NWZ kennt.
Der Landkreis Oldenburg ist noch nicht für die konkrete Umsetzung an die Gemeinde Hatten herangetreten. Auch ist nicht bekannt, ob der Kreisausschuss und/oder der Kreistag schon einen verbindlichen Beschluss gefasst hat.
3. Wie viele Auszubildende (bitte getrennt nach Sozialassistenten und Erzieherinnen) der Gemeinde Hatten als Träger können in 2024 gefördert werden?
Ein Sachstand ist hier nicht bekannt, da die Gemeindeverwaltung den Richtlinienentwurf lediglich aus dem Kreistagsinformationssystem und die Inhalte aus der NWZ kennt. Der Landkreis Oldenburg ist noch nicht für die konkrete Umsetzung an die Gemeinde Hatten herangetreten. Auch ist nicht bekannt, ob der Kreisausschuss und/oder der Kreistag schon einen verbindlichen Beschluss gefasst hat. Der Sitzungsvorlage des Landkreises ist zu entnehmen, dass die Zusagen nach Eingang der Anträge vergeben werden.
4. Wie viele Auszubildende (bitte getrennt nach Sozialassistenten und Erzieherinnen) der Gemeinde Hatten als Träger können ab 2025 gefördert werden?
Ein Sachstand ist hier nicht bekannt, da die Gemeindeverwaltung den Richtlinienentwurf lediglich aus dem Kreistagsinformationssystem und die Inhalte aus der NWZ kennt. Der Landkreis Oldenburg ist noch nicht für die konkrete Umsetzung an die Gemeinde Hatten herangetreten. Auch ist nicht bekannt, ob der Kreisausschuss und/oder der Kreistag schon einen verbindlichen Beschluss gefasst hat. Der Sitzungsvorlage des Landkreises ist zu entnehmen, dass die Zusagen nach Eingang der Anträge vergeben werden.
5. Welches Konzept hat die Gemeindeverwaltung, damit die Geförderten (zusätzlich zu den Praktika) pro Schuljahr 234 Stunden (pro Woche im Schnitt 4,5 Stunden) in Einrichtungen der Gemeinde Hatten arbeiten?
Ein Sachstand ist hier nicht bekannt, da die Gemeindeverwaltung den Richtlinienentwurf lediglich aus dem Kreistagsinformationssystem und die Inhalte aus der NWZ kennt. Der Landkreis Oldenburg ist noch nicht für die konkrete Umsetzung an die Gemeinde Hatten herangetreten. Auch ist nicht bekannt, ob der Kreisausschuss und/oder der Kreistag schon einen verbindlichen Beschluss gefasst hat. Da die Gemeinde Hatten in die Erarbeitung der Richtlinie nicht eingebunden wurde und die final beschlossene Richtlinie nicht bekannt ist, konnte die Thematik mit den kommunalen Kitas noch nicht besprochen werden.
6. Gibt es einen „Bestandsschutz“ für die Fortzahlung während der gesamten Ausbildungszeit – also über den aktuellen Haushalt des LK Oldenburg hinaus?
Das ist der Gemeindeverwaltung nicht bekannt.
7. Ist beabsichtigt, bereits in der Ausbildung befindliche Erzieherinnen / Sozialassistenten auch mit der finanziellen Förderung zu unterstützen?
Es wird auf die Förderproblematik in den Sitzungsvorlagen i28/2023 und 31/2024 verwiesen sowie auf die von mir gemachten Vorbemerkungen.
8. Sehen Sie Schwierigkeiten der Gemeindeverwaltung bei der Umsetzung dieser Fördermöglichkeit?
Ich verweise an dieser Stelle auf die Vorbemerkungen. Zudem bestehen weder im Bereich Kindertagesstätten noch im Personalamt Kapazitäten, aufgrund der formellen Vorgaben und der arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten. Die Einschätzung, dass der Aufwand bei den Trägern gering gehalten wird, wie sie vom Landkreis formuliert wurde, wird nicht geteilt. Es mag sein, dass das Antragsverfahren schlank sein wird, doch die tatsächliche Abwicklung wird sich schwierig gestalten.
Schlussbemerkung:
An dieser Stelle möchte ich gegenüber den Ratsmitgliedern deutlich machen, dass ich die absolute Notwendigkeit einer Attraktivitätsverbesserung der Ausbildung sehe. Wie bereits in verschiedenen Sitzungen berichtet, bewegen sich die entscheidenden Rechtsgeber (Land Niedersachsen/Bund und Länder) nicht. Die Verwaltung würde die Anstellung von Auszubildenden über die praxisintegrierte Ausbildung oder noch besser über die duale Ausbildung sofort und massiv befürworten und dem Rat entsprechende Stellen im Stellenplan vorschlagen.
Guido Heinisch
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