Rathaus darf nicht ruhen

Hannover verteilt Geld. Viel Geld. Das Land Niedersachsen legt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes gleich zwei Förderprogramme für die Kommunen auf:
- 100 Millionen Euro für die Sanierung und den Ausbau ländlicher Wirtschaftswege – angekündigt vom Landwirtschaftsministerium,
- 120 Millionen Euro aus dem „Masterplan Wasser“ für Klimaschutz und Klimaanpassung vor Ort – davon 90 Millionen aus dem Bundes-Sondervermögen, vorgestellt von Umweltminister Meyer am 15.07.2026.
Geld, das unsere Gemeinde dringend gebrauchen kann. Marode Wirtschaftswege? Haben wir reichlich – die Bürger benennen sie seit Jahren. Photovoltaik auf gemeindeeigenen Dächern, Regenwasserbewirtschaftung, Entsiegelung, Begrünung? Alles förderfähig. Man muss es nur beantragen.
Die Erfahrung mahnt allerdings zur Wachsamkeit. Beim Bürgerhaus Sandkrug gingen rund 750.000 Euro mögliche Förderung verloren, weil zu lange ohne klares Konzept diskutiert wurde. Das darf sich bei den neuen Programmen nicht wiederholen.
Deshalb hat TEAM HATTEN nachgefragt. Schriftlich, gemäß § 56 NKomVG, direkt bei Bürgermeister Heinisch. Zwei Anfragen, zwei Themen – hier die Kurzfassung:
Anfrage 1: „Masterplan Wasser“ – 120 Millionen für Klimaanpassung (16.07.2026)
Die Kommunen haben bei diesen Mitteln erheblichen Gestaltungsspielraum: Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden, Batteriespeicher, energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften, Regenwasserbewirtschaftung und Wasserrückhaltung, Entsiegelung, Begrünung, Verschattung öffentlicher Bereiche. TEAM HATTEN will vom Bürgermeister wissen:
- Mit welchem Förderbetrag kann die Gemeinde Hatten rechnen?
- Hat die Verwaltung bereits geprüft, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen – welche Projekte, mit welchen Prioritäten, nach welchen Kriterien?
- Werden die Fördermittel vollständig ausgeschöpft?
- Was wurde beim Land bereits angemeldet oder beantragt?
- Wann werden Rat und Öffentlichkeit über die geplante Verwendung informiert?
- Und falls noch nichts geprüft wurde: wann wird die Prüfung veranlasst?
Anfrage 2: 100 Millionen für ländliche Wirtschaftswege (17.07.2026)
Gerade eine Flächengemeinde wie Hatten lebt von ihren Wirtschaftswegen. Sie werden längst nicht nur von Land- und Forstwirtschaft genutzt, sondern auch von Radfahrern, Spaziergängern, Anwohnern und Erholungssuchenden. Der Zustand vieler Wege wird von den Bürgern seit Jahren immer wieder angemahnt. TEAM HATTEN fragt:
- Beantragt die Gemeinde Hatten Fördermittel aus dem 100-Millionen-Programm?
- Falls ja: für welche Wege, mit welchem Investitionsvolumen und welchem Eigenanteil?
- Gibt es eine Prioritätenliste der sanierungsbedürftigen Wirtschaftswege – und nach welchen fachlichen Kriterien wurde sie erstellt?
- Welche Maßnahmen über die reine Fahrbahn hinaus sind vorgesehen: Entwässerung, Durchlässe, Bankette, Verkehrssicherheit, Radverkehr, ökologische Maßnahmen?
- Und falls keine Mittel beantragt werden: warum nicht?
Worum es im Kern geht: Saniert werden muss so oder so. Die Wege werden von allein nicht besser, und die Klimafolgen warten nicht. Die einzige Frage ist, wer am Ende zahlt: das Land aus den Fördertöpfen – oder wir alle aus der Gemeindekasse.
„Was Heinisch nicht beantragt, wird der Hatter Bürger später selbst zahlen müssen.“ (Walter Schleef)
FAZIT: Fördertöpfe stehen nicht unbegrenzt offen – wer nicht anklopft, geht leer aus. Das Rathaus darf jetzt nicht ruhen: prüfen, priorisieren, beantragen. TEAM HATTEN bleibt dran und wird über die Antworten des Bürgermeisters berichten.
Beide Anfragen im Wortlaut stehen unten als PDF zum Download bereit.



