Im Sinne der Transparenz und zur Förderung des Bewusstseins des gesellschaftlichen Lebens der Gemeinde, lässt der Bürgermeister einen vereinfachten Nachweis über seine repräsentativen Vertretungen durch die stellvertretende Bürgermeisterin und die stellvertretenden Bürgermeister führen. Informationen über diese repräsentativen Einsätze sind den Bürgerinnen und Bürgern sowie der lokalen Presse in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.
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