Bürgermeister oder Hütchenspieler?
Schlaglicht # 1 zur 17. Ratssitzung Gemeinde Hatten
Wer kündigt schon, bevor er etwas Neues hat?
Thema: Jobcenter Sandkrug.
Frage: Was ist das Problem?
Antwort: Die Leistungserbringung des Landkreises Oldenburg nach SGB II (Gewährung von Bürgergeld-Leistungen einschließlich der Betreuung und Vermittlung für Langzeitarbeitslose) soll neu organisiert werden.
Dazu hat die Kreisverwaltung LK Oldenburg den Mietvertrag über das Gebäude des Jobcenters in Sandkrug, Bümmersteder Str. 47, zum 01. Oktober 2025 gekündigt und das Gebäude der ehemaligen Volksbank in Kirchhatten, Wildeshauser Straße, angemietet.
Die Kreisverwaltung verspricht eine kundenfreundlichere Ablauforganisation durch die Neuregelung.
In dem durch den Landkreis neu angemieteten Gebäude in Kirchhatten stehen ab dem 01. Oktober 2025 keine Arbeitsplätze für die drei Mitarbeitenden der Verwaltung der Gemeinde Hatten zur Verfügung! – Das geht so nicht.
Aufgabe: Es gilt eine tragfähige, zukunftsorientierte und wirtschaftliche Lösung für die Anspruchsberechtigten nach SGB II und die Plätze für Mitarbeiter der Gemeinde Hatten zu finden.
Bemerkung: Die Kreisverwaltung hat die Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Räume des Jobcenters in Sandkrug bis Ende 2028 weiter gemietet werden können.
Bewertung TEAM HATTEN:
Der Landkreis Oldenburg ist seit 2005 für die Gewährung von Bürgergeld-Leistungen einschließlich der Betreuung und Vermittlung für Langzeitarbeitslose für die Anspruchsberechtigten zuständig (SGB II). Um die Serviceleistungen zu erbringen und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn für die Mitarbeitenden gerecht zu werden, hatte er das Gebäude für das Jobcenter in Sandkrug angemietet.
Eine mit der Gemeinde Hatten nicht abgesprochene Kündigung des Mitvertrages wäre nur dann akzeptabel, wenn alle Mitarbeitende an neuen Plätzen ihre unverzichtbare Arbeit naht- und friktionslos fortsetzen können.
Bürgermeister Heinisch sieht das derzeit nicht gewährleistet. Er wolle zwar keine Schuldzuweisung üben, doch sehe er sich vor vollendete Tatsachen gestellt (Ratssitzung 26.03.2025). Das sieht TEAM HATTEN grundsätzlich anders.
Aufgabe des Bürgermeisters ist es nun, die Interessen der Mitarbeiter und der ganzen Gemeinde vor der Kreisverwaltung zu vertreten. TEAM HATTEN akzeptiert nicht, dass der Bürgermeister hier den einfachen Weg einschlägt und das Verwaltungsproblem dem Gemeinderat und den Bürgern zuschiebt. Das Bürgerhaus zu streichen aber die Fertigstellung eines „Dienstleistungszentrum“ in der Alten Feuerwache Sandkrug bis zum 01. Oktober 2025 zu versprechen, ist sachfremd und unrealistisch!
Mit Blick auf das bisherige Tempo haben wir kein Vertrauen in den „Lösungsansatz“ des Bürgermeisters. Wir sehen darin eher den Versuch, das Thema Bürgerhaus noch vor den Wahlen „von der Backe zu kriegen“. Es droht nach der „Camperdiele“ ein weiteres, gescheitertes Projekt zu werden, für das die Gemeinde erhebliche Planungskosten ausgegeben, aber auf die versprochenen Zuschüsse verzichtet hat.
Forderung TEAM HATTEN: Das sich abzeichnende Problem wurde durch unzureichende Kommunikation zwischen zwei Verwaltungsebenen verursacht. Solange keine angemessenen Arbeitsplätze für alle Mitarbeitenden des Jobcenters lückenlos bereitstehen, darf der Landkreis die neue Struktur nicht einnehmen. Solange muss das Jobcenter im bisherigen Gebäude in Sandkrug verbleiben. Darauf hat der Bürgermeister hinzuwirken.
Der Bürgermeister darf die Sachlage nicht als „vollendet“ betrachten. Er sollte sich um gute Arbeitsbeziehungen zur Kreisverwaltung bemühen und den Landrat für eine bessere Lösung gewinnen. Ganz klar: die neue Struktur und Standorte dürfen erst eingenommen / bezogen werden, wenn alle Mitarbeitenden angemessen untergebracht sein werden. Kein Mitarbeiter darf übersehen werden!
Ob der Landkreis dazu die derzeitigen Räumlichkeiten des Jobcenters anmietet, bis die Gemeindeverwaltung eine wirtschaftliche und zukunftsträchtige Lösung gefunden hat, wäre aus Sicht TEAM HATTEN naheliegend:
Wer kündigt schon, bevor er etwas Neues hat?
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