Hatten: Gefährdungen für Mensch und Umwelt

Jedes mal kam die Aufforderung dazu von Ratsfraktionen. – Auch wenn das reine „Schaufensterpolitik“ von SPD und CDU war: denn die Ablehnung seitens des Kultusministerium war vorhersehbar.

Die Folgen und Gefährdungen des Brandes in Munderloh:

  • Boden- und Wasserverschmutzung: Chemikalien und Schadstoffe aus verbrannten Materialien können in den Boden und ins Grundwasser gelangen, was die lokale Wasserqualität gefährden und die Umwelt nachhaltig schädigen kann.
  • Brandgefahr: Die hohe Temperatur und die explosiven Gase, die beim Verbrennen von Gummi und anderen Materialien entstehen, können zu weiteren Bränden in der Umgebung führen.
  • Gesundheitsrisiken für Einsatzkräfte und Anwohner: Feuerwehrleute und Anwohner könnten durch Rauch, giftige Gase und chemische Exposition gefährdet sein. Langfristige Gesundheitsfolgen sind ebenfalls möglich.
  • Ökosystemschäden: Die Freisetzung von Schadstoffen kann lokale Flora und Fauna schädigen, insbesondere wenn giftige Stoffe in Gewässer gelangen.
  • Geruchsbelästigung: Die Rauch- und Schadstoffemissionen können auch zu einer erheblichen Geruchsbelästigung für Anwohner führen.

ZEIT ist jetzt ein strategischer Faktor!
Nach dem zweiten verheerenden Großbrand in Munderloh auf dem Gelände eines Auto-Recyclingbetriebs fordert die Ratsfraktion Team Hatten rasche Konsequenzen. Die Unterstützung der Landesregierung / des Umweltministerium ist wegen der Zuständigkeit für die Gewerbeaufsicht unverzichtbar.

Z.B.: sind einzubinden:

  • Umweltbehörde (z.B. Landesamt für Umwelt): – Untersuchung der Umweltauswirkungen des Feuers, einschließlich Luft-, Wasser- und Bodenproben. Überwachung der Schadstoffemissionen und gegebenenfalls Erlass von Auflagen für die betroffene Firma zur Schadensbegrenzung.
  • Gesundheitsbehörde: – Bewertung der Gesundheitsrisiken für Anwohner und Einsatzkräfte, möglicherweise durch Bereitstellung von Informationen und Empfehlungen. Bereitstellung von medizinischer Unterstützung oder Informationen für Personen, die gesundheitliche Beschwerden aufgrund der Exposition haben.
  • Bau- und Ordnungsbehörde: Überprüfung der Betriebsstätten auf Sicherheits- und Umweltauflagen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Prüfung der Genehmigungen der Firma, insbesondere angesichts der Vorgeschichte mit dem Großbrand im Jahr 2018.
  • Polizei: Ermittlung der Brandursache; ggf. Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen, falls Fahrlässigkeit oder kriminelle Handlungen festgestellt werden.  Sicherstellung des Tatorts zur Beweissicherung.
  • Chemische Untersuchungsstellen: Analyse der vorgefundenen Materialien und Abfälle, um festzustellen, welche spezifischen Schadstoffe freigesetzt wurden.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Kommunikation mit der Öffentlichkeit über die Risiken und den Stand der Ermittlungen, um Vertrauen zu schaffen und Transparenz zu gewährleisten.

Wenn Bürgermeister Heinisch öffentlich behauptet, er benötige als Bürgermeister keine Aufforderung, aktiv zu werden (NWZ 21.05.2025) spricht das nicht für sein Gedächtnis: zweimal hat er die Landesregierung / das Kultusministerium schon in „Brandbriefen“ angeschrieben. Jedes mal kam die Aufforderung dazu von Ratsfraktionen. – Auch wenn das reine „Schaufensterpolitik“ von SPD und CDU war: denn die Ablehnung seitens des Kultusministerium war vorhersehbar.

Aber hier handelt es sich um einen ganz anderen Fall: hier sollte der Bürgermeister den Menschen der Gemeinde dienen und einen Ratschlag der Fraktion TEAM HATTEN annehmen. Die Zeit eilt, der Bürgermeister selbst hat keinen Hebel. Und ein dritter Großbrand würde jedes Vertrauen in ihn und das Gewerbeaufsichtsamt zerstören. 

Von |2025-05-23T17:01:57+01:00Mai 23rd, 2025|Home, Umwelt|0 Kommentare

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