Rad bei Ladestationen nicht neu erfinden


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Rad bei Ladestationen nicht neu erfinden ELEKTROMOBILITÄT Team Hatten plädiert für Ausbau von Ladestellen für Flotten-Pkw und Mitarbeiter VON WERNER FADEMRECHT GEMEINDE HATTEN - Mit ihrer Einschätzung, dass in der Gemeinde Hatten dringend über das Thema Elektromobilität gesprochen werden muss, steht die FDP nicht alleine da. Das Team Hatten begrüßt diesen Vorschlag, allerdings mit einer Präzisierung. Den Schwerpunkt dabei auf Schnellladestationen zu setzen, schieße über das Ziel hinaus, meint Fraktionssprecher Walter Schleef. In diesem Bereich sei bereits alles per Bundesgesetz geregelt. „Schätzungsweise 60 bis 85 Prozent aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Deswegen muss Ladeinfrastruktur überall dort entstehen, wo die Autos ohnehin über längere Zeit parken. Hinzu kommt: Etwa zwei Drittel aller PKW-Neuzulassungen sind Dienstfahrzeuge. Mit der Förderung von Ladeinfrastruktur auf den Parkplätzen von Unternehmen und Kommunen stärken wir daher gleich zwei wichtige und stark nachgefragte Anwendungsfälle", zitiert er den Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, Johannes Pallasch. 900 Euro pro Lader Das Rad muss aus Sicht des Teams Hatten nicht neu erfunden werden. Seit dem 23. November läuft nämlich ein Zuschussprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das für Hatten interessant sein könnte. Das Bundesverkehrsministerium fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommuna- 1er Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Entsprechende Ladepunkte dürfen eine maximale Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt besitzen. Damit sind sie zwar keine Schnelllader und auch nicht öffentlich zugänglich, aber liefern das Doppelte herkömmlicher Wallboxen im Ausschließlich für zw•r EDEKA Eine der drei öffentlichen Ladestationen in der Gemeinde: am Rande des Edeka-Parkplatzes an der Astruper Straße. BILD:FA privaten Umfeld. In der neuen Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge Unternehmen und Kommunen" heißt es unter anderem „Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der C02- Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen. Für den Erfolg der Elektromobilität ist eine systematisch angelegte, flächendeckende und nutzerorientierte Ladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung. (...) Etwa zwei Drittel aller PKW-Neuzulassungen sind Dienstfahrzeuge. Das Laden eines Elektrofahrzeugs im Flottenbetrieb eines Unternehmens ist ein häufiges Nutzungsszenario von Ladeinfrastruktur im nicht öffentlich zugänglichen Bereich WAS DAZU NOCH WICHTIG IST Zehn Minuten bis nächsten Schnelllader In GEMEINDE HATTEN/FA Deutschland gilt das Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz; SchnellLG) vom 25. Juni 2021. Hier finden sich auch zentrale Begriffsbestimmungen. Als Schnellladepunkt werden Ladepunkte definiert, an denen Strom mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt geladen werden kann. Eine Flächendeckung gilt als erreicht, wenn alle Fahrzeugführer eines reinen Batterieelektrofahrzeuges, die auf öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen sind; bundesweit alle Strecken (...) ohne erhebliche Umwege zurücklegen können: Die Bedarfsdeckung wäre erreicht, wenn durch die Anzahl der Schnellladepunkte „unzumutbare Wartezeiten" vermieden werden. Nach der Gesetzesbegründung soll ein Schnellladepunkt innerhalb von ca. 10 min erreicht werden können, was im Fernverkehr einem Abstandskorridor von 15 bis 30 km entspreche; die Wartezeit dürfe fünf Minuten nicht übersteigen, in Ferien- oder Stoßzeiten 15 Minuten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erstellt alle zwei Jahre, erstmals 2024, einen Bericht über die Flächendeckung, den Betrieb und die technische Ausstattung der Schnellladestandorte. Darin enthalten sein sollen dann auch Angaben über den Bedarf an Schnellladeinfrastruktur und die Auslastung, über den Erfüllungsgrad, eventuelle Hemmnisse und über weitere Anforderungen, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind. und birgt großes Potential zur Elektrifizierung des Verkehrs. ' Neue Richtlinie Der „Team Hatten"-Sprecher ist überzeugt: „Auf Grundlage dieser druckfrischen Richtlinie können unsere Gemeinde und Unternehmen die Förderung der Beschaffung und Errichtung von Ladestationen beantragen." Unternehmen und Kommunen bekämen durch nicht öffentlich zugängliche Parkplätze am Arbeitsplatz mit Ladeinfrastruktur die Möglichkeit, ihre Beschäftigten beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen. Es gebe klare Möglichkeiten, nicht öffentlich zugängliche Parkplätze am Arbeitsplatz mit Ladeinfrastruktur für Beschäftigte auszustatten und somit zu einer Stärkung der Elektromobilität und zu einer Reduktion der Schadstoffemissionen im Verkehrsbereich beizutragen. „Unsere Gemeindeverwaltung sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen", so Walter Schleef.



